Info an die Mitglieder
Aufgrund einer Verordnung des Europäischen Parlaments, der sogenannten „SEPA-Verordnung" sind alle Lastschriftgläubiger verpflichtet das neue SEPA-Lastschriftverfahren (Single Euro Payments Area) anzuwenden. In dieser Verordnung wurde der 01.02.2014 als Enddatum für die Nationalen Lastschrift- und Überweisungsverfahren festgelegt. In Kürze werden wir unsere Vereinssoftware erweitern und den damit verbundenen Beitragseinzug auf das neue europäische Zahlungsverkehrssystem umstellen.
Damit das neue System zur Anwendung gebracht werden kann , ist eine Information über diesem System zugrunde liegenden Bedingungen hinsichtlich Neuerungen; bzw. Änderungen notwendig.
- Mitglieder, die dem TuS Wachenheim für die Beitragsabbuchung eine Einzugsermächtigung erteilt haben, ist die Einholung eines SEPA-Mandates nicht erforderlich, da die bisherige Erteilung ihre Gültigkeit behält.
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- Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat sich gemeinsam mit anderen Organisationen und Verbänden dafür eingesetzt, dass für bestehende Einzugsermächtigungen keine neuen SEPA- Lastschriftmandate eingeholt werden müssen.
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- Die Abbuchung der Beiträge erfolgt zukünftig über die internationale Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) und Bankleitzahl BIC (Bank Identifier Code) neben diesen Daten wird eine Mandatsreferenz (Mitgliedsnummer) sowie Vereins-Gläubiger-Identifikationsnummer DE35ZZZ00000291115 aufgeführt.
- Den nächsten Beitrag werden wir mit dem neuen Zahlungssystem abbuchen; d.h. Beitragszahlungen:
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- jährlich - jeweils am 15.2.
- halbjährlich - jeweils am 15.2. / 15.8.
- vierteljährlich - jeweils am 15.2. / 15.5. / 15.8. / 15.11.
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- Zwecks Abstimmung der neuen umgewandelten Bankdaten (IBAN / BIC) erhalten sämtliche Mitglieder einen Informationsbrief.
- Neu-Mitglieder, erteilen mit der Beitrittserklärung dem Verein ein SEPA–Lastschriftmandat und ermächtigen somit den Lastschrifteinzug.
Für Fragen stehen wir auch gerne persönlich zur Verfügung.
W. Nagel
Kassenwart