Unterrichtung der TuS - Mitglieder
Hiermit ergeht zeitnah die Information an die TuS-Mitglieder, dass eine Beitragsanpassung ab 01.01.2020 erforderlich wird.
Aufgrund der Notwendigkeit bzw. der Vorgabe durch den Sportbund, ist die Erhebung eines Mindestbeitrages ab 01.01.2020 eine erforderliche Voraussetzung, um auch weiterhin Zuschüsse vom Sportbund zu erhalten.
Anlässlich der Mitgliederversammlung vom 25. März 2019 wurden die notwendigen Mindestbeiträge beschlossenen.
Die ab 01.01.2020 in Kraft tretenden Beiträge finden sie hier: Beiträge
Die Vorstandschaft
Juni 2019