- Die Sportflächen dürfen nur in Sportkleidung betreten werden.
- Alle Sportreibenden haben die Sportflächen spätestens um 21.00 Uhr zu verlassen.
- Die Dusch- und Umkleidekabinen werden durch den Hausmeister gegen 22.00 Uhr kontrolliert. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen diese daher von den Sporttreibenden geräumt sein.
- Das Fußballfeld darf nur mit Schuhwerk mit handelsüblichen Kunststoffsohlen bespielt werden. Schuhe mit Spikes oder Metallstollen dürfen auf keinen Fall getragen werden.
- Bei Sportausübung auf der Kunststoff-Fläche sind der jeweiligen Sportdisziplin entsprechende Sportschuhe zu verwenden. Bei Sportschuhe mit Krallen, Dreikantelementen oder Spikes dürfen diese nicht länger als 6 mm sein.
- Bei Lehr- und Übungsstunden sowie bei Veranstaltungen muss ein verantwortlicher Leiter anwesend sein.
- Das Rauchen im gesamten Erdgeschoss und auf der Sportfläche ist strengstens verboten.
- Das Mitbringen von Nahrungsmitteln (auch Kaugummi und Eis) auf die gesamte Sportfläche ist nicht gestattet.
- Das Mitbringen von Tieren und Fahrrädern auf die Sportanlage wird strikt untersagt.
- Der Benutzer übernimmt die Haftung für alle Schäden die er selbst, seine Mitglieder, Bediensteten, Besucher oder Dritte im Zusammenhang mit der Benutzung der Anlage erleiden oder die sie durch Beschädigungen der Anlage verursachen.
- Der Hausmeister- und Platzwart ist gegenüber den Übungsleitern und allen Benutzern weisungsbefugt.
Der Bürgermeister der Stadt Wachenheim