§ 13 Der geschäftsführende Vorstand und der Beirat

Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, den beiden stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Der Vorsitzende, seine beiden Stellvertreter, der Kassenwart und der Schriftführer bilden den Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Je zwei gemeinsam vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich, jedoch muss der 1. Vorsitzende oder einer seiner beiden Stellvertreter darunter sein.
Der 1. Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter ruft den Beirat nach Bedarf ein und leitet die für das Vereinsgeschehen notwendigen Sitzungen.

Der Beirat besteht aus den Abteilungsleitern oder deren Vertretern, den Beisitzern und Pressewart.
Er hat den Auftrag, den geschäftsführenden Vorstand in allen wichtigen Angelegenheiten des Vereins zu beraten.

Der Kassenwart führt unter persönlicher Verantwortung die Kassengeschäfte, er sorgt für die richtige Erhebung der Mitgliederbeiträge, Umlagen und Gebühren. Er leistet auf Anweisung des Vorstandes Zahlungen. Außerdem obliegt ihm die Führung der Mitgliederkartei.

Der Schriftführer erledigt den Schriftverkehr und hat die Sitzungsniederschriften anzufertigen.

Ehrenmitglieder können als Ratgeber zu den Sitzungen geladen werden. Sie haben Sitz und Stimme bei allen Beschlüssen.

Der 1. Vorsitzende hat die Möglichkeit Berater zu den Sitzungen einzuladen, die jedoch nicht stimmberechtigt sind.

Stimmberechtigt bei den Sitzungen des Beirates sind:

1. Geschäftsführender Vorstand
2. Abteilungsleiter oder deren Vertreter
3. Beisitzer
4. Medienreferent
5. Ehrenmitglieder

Der Medienreferent hält Verbindung zur Presse, um die Öffentlichkeit über die Tätigkeit des Vereins zu unterrichten.

Der Abteilungsleiter ist der Leiter seiner Fachschaft. Er kann bei Verhinderung die Verantwortung seinem Stellvertreter übertragen.

- TUS 1883 Wachenheim e.V. - Der geschäftsführende Vorstand -