§ 10 Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.

Sie ist im ersten Vierteljahr des Vereinsjahres einzuberufen. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt vom geschäftsführenden Vorstand durch Veröffentlichung im örtlich zuständigen Amtsblatt der Verbandsgemeinde und im Amtsblatt der Stadt Bad Dürkheim unter Beifügung der Tagesordnung. Mitglieder, die außerhalb des Einzugsgebietes dieser Amtsblätter ihren Wohnsitz haben, werden unter Beifügung der Tagesordnung schriftlich eingeladen.

Zwischen der Einladung und dem Tage der Versammlung muss eine Frist von mindestens 14 Tagen liegen. Anträge zur Tagesordnung können bis 7 Tage vor der Mitgliederversammlung durch schriftlichen Antrag gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand eingereicht werden.

Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören:
1. Entgegennahme des Jahresberichtes des geschäftsführenden Vorstandes und der Jahresabrechnung.
2. Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer
3. Entgegennahme der Berichte aller Abteilungsleiter.
4. Entlastung des geschäftsführenden Vorstandes und des Beirates.
5. Neuwahlen finden alle zwei Jahre statt.

Hierzu muss die Mitgliederversammlung einen Wahlleiter und zwei Beisitzer bestimmen, die auf Vorschläge aus der Versammlung den 1. Vorsitzenden wählen lassen. Dies kann durch Zuruf oder schriftlich geschehen.

Nach Wahlannahme führt der 1. Vorsitzende die Wahl weiter.

Zu wählen sind:
1. stellvertretender Vorsitzender
2. stellvertretender Vorsitzender
Schriftführer
Kassenwart
Medienreferent (Pressewart)
Abteilungsleiter jeder einzelnen Abteilung
Die Einsetzung von Übungsleitern und Funktionären innerhalb der einzelnen Abteilungen bedarf der Bestätigung des geschäftsführenden Vorstandes
8 Beisitzer
2 Kassenprüfer
3 Ehrengericht
2 Fahnenträger

Die Mitgliederversammlung beschließt ferner:

1. Ernennung von Ehrenmitgliedern
2. Ankauf/Veräußerung und Pachtung/Verpachtung von Liegenschaften, Belastungen des Vereins mit Grundschulden.
3. Festsetzung der Mitgliederbeiträge.
4. Änderung der Satzung.
5. Beitritt zu größeren Verbänden oder Austritt aus solchen.
6. Auflösung des Vereins.

- TUS 1883 Wachenheim e.V. - Der geschäftsführende Vorstand -

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