Die Mitglieder haben das Recht an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und sich seiner Einrichtungen zu bedienen.
Von den Mitgliedern wird erwartet, dass sie am Leben des Vereins Anteil nehmen, seine Arbeit fördern und Schädigungen seines Rufes, seiner Bestrebungen und seines Vermögens verhindern.
Mitglieder beiderlei Geschlechts über 18 Jahre haben Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung, sowie aktives und passives Wahlrecht zu den Ämtern des Vereins.
Die Mitglieder sind zur Zahlung der von der Mitgliederver-sammlung festgesetzten Beiträge verpflichtet.
Die Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Nutzung, Veröffentlichung und Weitergabe seiner personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden Vorschriften der (DSGVO) Da-tenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt.
Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, anlässlich von Vereinsveranstaltungen und Wettbewerben aufgenommener Bilder, Ton- und Videoaufnahmen seiner Person auf den Internetseiten und in sozialen Netzwerken, die der Verein offiziell betreibt sowie in den Printmedien des Vereins veröffentlicht werden dürfen. Dieses Veröffentlichungsrecht für den Verein besteht auch, nach dem die Mitgliedschaft beendet ist.
Wenn im Sport- und Spielbetrieb Verbandsstrafen, Ordnungsmaßnahmen oder (Verfahrens-) Kosten (Maßnahmen) gegen den Verein verhängt werden, die ein Mitglied durch sein Verhalten zu verantworten hat, ist die Abteilung, der das Mitglied angehört, verpflichtet, die verhängten Maßnahmen selbst zu tragen.
Sind die Maßnahmen durch ein Mitglied des Vereins (z.B. Sportler, Trainer) verursacht worden, ist dieses verpflichtet, die Maßnahmen des Verbandes in voller Höhe zu tragen und den Verein im Innenverhältnis freizustellen.
Maßnahmen eines Verbandes gegen den Verein werden gegenüber dem verursachenden Mitglied, sofern erforderlich, gerichtlich geltend gemacht, sofern das Mitglied dem Verein nicht seine Vermögenslosigkeit glaubhaft macht.
- TUS 1883 Wachenheim e.V. - Der geschäftsführende Vorstand -