§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Zweck des Vereins ist nicht auf geschäftliche Mittel gerichtet. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung, in ihrer jeweils letztgültigen Fassung.
Etwaige Mittel dürfen nur für die satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Anteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben keinen Anspruch auf Anteile aus dem Vereinsvermögen. Es darf niemand durch zweckfremde Verwaltungsausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Wer Tätigkeiten im Dienst des Vereins nachgeht, kann hierfür durch entsprechenden Vorstandsbeschluss und im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Vereins eine angemessene Vergütung erhalten. Beschlüsse, welche die Gemeinnützigkeit des Vereins berühren, sind dem Finanzamt mitzuteilen.

- TUS 1883 Wachenheim e.V. - Der geschäftsführende Vorstand -

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