Hausordnung Grillhütte „Am alten Galgen“

  • Der Stand kann von Abteilungen des TuS und Vereinen, die möglichst auf der Anlage Sport betreiben, nach vorheriger Absprache und Genehmigung durch die Vorstandschaft des TuS, genutzt werden. Ausnahmen nur nach ausdrücklicher Zusage durch die TuS-Vorstandschaft.
  • Der Stand soll keine Konkurrenz für unsere Hausgaststätte sein, weshalb möglichst bereits bei der Planung von Veranstaltungen mit unserem Vereinswirt wegen evtl. Lieferung von Speisen, Getränke und sonstiges geredet werden muss.
  • Die Zapfanlage ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung und Einweisung zu nutzen.
  • Anfallende Kosten sind zu erstatten.
  • Das Sportgelände darf nur zum Be- und Entladen durch das nördliche Eingangstor befahren werden. Das Parken innerhalb der Anlage ist nicht gestattet.
  • Der Schlüssel für das Eingang-Tor und den Stand ist bei der Vorstandschaft des TuS zu erhalten.
  • Das Betreten des Kunstrasens und der Laufbahn ist nur mit Turnschuhen gestattet.
  • Das Mitnehmen und der Verzehr von Speisen und Getränken ist auf der gesamten Sportfläche (innerhalb der Absperrung) ausdrücklich untersagt. (siehe auch Hausordnung Stadion).
  • Die Eltern haben die Aufsichtspflicht und haften für ihre Kinder. Gegebenenfalls muss eine Person zur Aufsicht benannt und abgestellt werden.
  • Evtl. anfallende Stromkosten sind zu zahlen.
  • Die Benutzung der Toilette im Haupthaus ist mit dem TuS abzustimmen. Evtl. anfallende Kosten für die Reinigung werden in Rechnung gestellt und sind zu entrichten.
  • Auf die Verordnung bezüglich der Lärmbelästigung ist zu achten. Insbesondere nach 22:00 Uhr gilt der Grundsatz der sogenannten Zimmerlautstärke.
  • Evtl. anfallende GEMA-Gebühren sind direkt zu entrichten; bzw. die Veranstaltung bei der GEMA anzumelden.
  • Feuerstellen ausserhalb des Grills sind nicht erlaubt.
  • Grundsätzliches Rauchverbot innerhalb der gesamten Sportfläche (innerhalb der Absperrung).
  • Zigarettenkippen nicht auf den Boden werfen (auch wegen der Brandgefahr).
  • Kosten für mutwillige oder fahrlässige Beschädigungen werden in Rechnung gestellt.
  • Der Stand und die Aussenanlage müssen spätestens 2 Tage nach einer Veranstaltung vollkommen gesäubert und aufgeräumt sein.
  • Bei Grill-Nutzung ist dieser zu reinigen, die kalte Asche aus der Feuerstelle zu entfernen. Die Asche wird nicht durch Ausschütten ins Gelände entsorgt!
  • Müllbehälter sind zu leeren und der Müll zu entsorgen
  • Die Endabnahme erfolgt durch ein Mitglied der Vorstandschaft. Hierbei ist auch spätestens der Schlüssel zurückzugeben und die Nutzungsgebühr zu zahlen.

Die Vorstandschaft

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