Info an die Mitglieder
Aufgrund einer Verordnung des Europäischen Parlaments, der sogenannten „SEPA-Verordnung" sind alle Lastschriftgläubiger verpflichtet das neue SEPA-Lastschriftverfahren (Single Euro Payments Area) anzuwenden. In dieser Verordnung wurde der 01.02.2014 als Enddatum für die Nationalen Lastschrift- und Überweisungsverfahren festgelegt. In Kürze werden wir unsere Vereinssoftware erweitern und den damit verbundenen Beitragseinzug auf das neue europäische Zahlungsverkehrssystem umstellen.